Arbeitsschutz: Ihr Anwalt in Lauf a. d. Pegnitz

Wussten Sie, dass Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu schützen?

Als Arbeitnehmer haben Sie in Deutschland nicht nur Pflichten – sondern auch Rechte. Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber nämlich durch zahlreiche Schutzgesetze dazu, auf Leben und Gesundheit der Mitarbeiter zu achten und diese durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Dazu gehören beispielsweise

  • das Arbeitsschutzgesetz
  • das Arbeitssicherheitsgesetz
  • Betriebs- und Dienstvereinbarungen
  • das Mutterschutzgesetz
  • das Arbeitszeitgesetz und
  • das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Arbeitsschutz bedeutet, dass die Bedingungen im Unternehmen für den Arbeitnehmer so ausgestaltet sind, dass es bei der Arbeit weder zu Problemen noch zu Gefahren kommt. Das ist übrigens nicht auf bestimmte Branchen beschränkt: Auch bei reinen Bürojobs und sogar im Homeoffice fällt dem Arbeitgeber die Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beschäftigten zu. Ob dieser seiner Pflicht tatsächlich nachkommt, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht in Lauf a. d. Pegnitz für Sie überprüfen.

An Ihrem Arbeitsplatz werden Schutzvorgaben nicht eingehalten? Ich helfe Ihnen!

Je nach Arbeitsplatz, Branche und Tätigkeit greifen unterschiedliche Vorschriften für den Arbeitsschutz. Diese sind nicht zwingend Bestandteil des Arbeitsvertrags, ergeben sich aber regelmäßig aus den Betriebsvereinbarungen oder aus dem Tarifvertrag. Verstößt der Arbeitgeber gegen Arbeitsschutzgesetze, kann sich daraus ein Anspruch auf Schadensersatz für den Arbeitnehmer ergeben – gegenüber dem Schadensverursacher, aber unter Umständen auch gegenüber dem Arbeitgeber.

Werden an Ihrem Arbeitsplatz wichtige Vorgaben zum Arbeitsschutz vernachlässigt oder bleiben diese komplett unbeachtet, empfehle ich als Kanzlei für Arbeitsrecht in Lauf a. d. Pegnitz dringend anwaltliche Unterstützung, um als Arbeitnehmer den bestmöglichen Schutz zu erhalten.

Weiterlesen »

Verstöße gegen den Arbeitsschutz können schwerwiegende Folgen haben

Auch als Arbeitgeber sollten Sie sich unbedingt an die einschlägigen Gesetzesvorgaben halten. Hierbei gilt es auch zu bedenken, dass ein Verstoß gegen das Arbeitsschutzrecht teuer werden kann. Nicht nur das: Auch strafrechtlich kann es zu schwerwiegenden Sanktionen kommen, wenn in Ihrem Unternehmen der Arbeitsschutz zu kurz kommt.

Sie wissen nicht, welche Vorgaben überhaupt gelten? Verlieren Sie keine Zeit und kontaktieren Sie noch heute meine Kanzlei in Lauf a. d. Pegnitz.

Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Lauf a. d. Pegnitz: Bei Fragen rund um Arbeitsschutz helfe ich als Rechtsanwalt weiter

Um Personen- und auch Sachschäden zu vermeiden, ist die Beachtung von Arbeitsschutzgesetzen unerlässlich. Dies gilt gerade auch dann, wenn es um die Leistungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung geht, denn: Diese stellt an den Arbeitgeber besondere Anforderungen. Welche das sind, kann ein Anwalt einer Kanzlei für Arbeitsrecht in Lauf a. d. Pegnitz für Sie analysieren.

Das Thema Arbeitsschutz fällt im unternehmerischen Kontext in den Bereich der Compliance und ist nicht nur für Arbeitgeber, sondern auch für Arbeitnehmer bindend.

Sicherheitsunterweisungen und Schulungen sind dabei unerlässliche Bestandteile für sicheres und gesundes Arbeiten – auch im Homeoffice. Als Anwalt für Arbeitsrecht berate ich Sie nicht nur zum Thema Arbeitsschutz, sondern auch bei allen anderen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und stehe Ihnen bei gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen zur Seite.

Möchten Sie mich sprechen?

Nutzen Sie die
telefonische Ersteinschätzung

09123 83040230
Rainer Deuerlein, Rechtsanwalt in Lauf a. d. Pegnitz
Telefonische Ersteinschätzung
09123 83040230
Zum Seitenanfang navigieren